Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Schulspeisung der Johannitergut Beinrode GmbH
1. Gültigkeit und Anwendung
Die AGB´s gelten ausschließlich für die Teilnahme an der Schulspeisung der Johannitergut Beinrode GmbH. Andere, hiervon abweichende Regelungen für andere Tätigkeitsfelder der Johannitergut Beinrode GmbH bleiben unberührt.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung eines Mittagessens für die angemeldete Person, entsprechend der vorliegenden Bestellung.
Sie können hier zwischen Menüs auswählen. Menü 1 – normale Kost, Menü 2 – vegetarische Kost. Täglich bieten wir außerdem entweder Dessert, Obst, Salat oder Milch an. Dies ist für beide Menüs gleich und ist im Bestellsystem nicht separat bestellbar.
Für die Teilnehmer an der Schulspeisung steht außerdem ein Getränk bereit.
3. Zustandekommen des Vertrages
Mit der Bestellung eines Mittagessens geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Grundlage hierfür ist eine Anmeldung als Kunde sowie die Anlage einer oder mehrerer Personen, die an der Schulspeisung teilnehmen sollen.
Der Kaufvertrag kommt mit der Ausgabe des Mittagessens zustande.
4. Bestellvorgang
Zur Bestellung ist die vollständige Registrierung im Onlinebestellsystem unter der Internetadresse www.schulessen-johannitergut.de notwendig.
Im Kundenbereich können Sie dann die an der Schulspeisung teilnehmenden Personen anlegen. Ebenfalls im Kundenbereich erfolgt die Bestellung.
5. Abmeldungen
Abmeldungen sind bis 08.00 Uhr am jeweiligen Essenstag möglich.
Als abgemeldet gelten:
- Abmeldungen über das Onlinebestellsystem, die bis 08.00 Uhr am jeweiligen Essenstag eingehen.
- Telefonische Meldungen, die bis 08.00 Uhr am jeweiligen Essenstag unter der Rufnummer 01522 / 614 24 05 eingehen.
Das für den jeweiligen Tag bestellte Mittagessen gilt nach 08.00 Uhr als verbindlich und somit kostenpflichtig bestellt. Es ist dabei irrelevant, ob das Essen tatsächlich abgeholt wird.
6. Essenausgabe / Chipsystem
Die Essenausgabe erfolgt über ein "Chipsystem" (elektronische Essenmarke).
Die Essenausgabe erfolgt nur bei Vorlage des Chips bei der Essenausgabe in der jeweiligen Schule.
Der Chip ist Eigentum der Johannitergut Beinrode GmbH. Der erste Chip, der an einen Teilnehmer an der Schulspeisung ausgegeben wird ist kostenfrei. Er ist bei dauerhafter Beendigung an der Schulspeisung zurückzugeben. Bei Verlust wird ein Ersatzchip ausgegeben. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 5,00 Euro an. Dies gilt ebenfalls für alle weiteren Ersatzchips. Bei einem Defekt am Chip wird dieser kostenfrei ausgetauscht. Wird der Chip bei Vertragsbeendigung nicht abgegeben, fallen ebenfalls Kosten in Höhe von 5,00 Euro je Chip an.
7. Gewährleistung
Sollten trotz höchster Qualitätsstandards bei der Herstellung und beim Transport Mängel auftreten, sind diese sofort nach Ausgabe und vor dem Verzehr der Speise geltend zu machen. Kein Mangel ist ein subjektives Geschmacksempfinden.
8. Preise
Je Schülerportion wird der vom Landkreis festgelegte Elternbeitrag in Höhe von (zurzeit) 1,50 € in Rechnung gestellt. Die Essenteilnehmer, die eine Förderung über Förderprogramme (z.B. Bildung und Teilhabe) erhalten, zeigen dies bitte beim jeweils zuständigen Amt (Grundsicherungsamt, Sozialamt, Kindergeldstelle) unter Vorlage der Rechnung an. Der Elternbeitrag von (zurzeit) 1,50 € je Schülerportion kann dem Johannitergut Beinrode gegenüber nicht gekürzt werden.
9. Zahlungsbedingungen / Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Hierzu wird eine Rechnung erstellt, die im Kundenbereich unter der Rubrik „Rechnungen“ eingesehen und selbständig ausgedruckt werden kann.
Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug.
Gebühren, welche z.B. durch eine Rücklastschrift (5,00 Euro) auftreten, werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt. Zusätzlich fällt bei Mahnungen wegen Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen eine Gebühr von ebenfalls 5,00 Euro an. Die Zahlung gilt erst mit Zahlungseingang auf unserem angegebenen Konto als fristgerecht gezahlt.
10. Lieferbedingungen / Lieferpflicht
Das bestellte Mittagessen wird in der Ausgabeküche der Schule ausgegeben, in der der Essenteilnehmer angemeldet ist.
Der Auftragnehmer kann von seiner Liefer- und Leistungspflicht aufgrund höherer Gewalt befreit werden, wenn eine Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich ist.
Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturgewalten, Feuer, Überschwemmungen, Störungen im Betrieb, Arbeitskampf oder wesentliche Störungen im Straßenverkehr und behördliche Anordnungen, die nicht dem allgemeinen Betriebsrisiko angerechnet werden können.
11. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten die zur Einrichtung Ihres Kundenkontos, zur Bestellung, Abrechnung oder zur Korrespondenz mit Ihnen erhoben werden, werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Ausnahme sind lediglich solche Fälle, in denen wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sein sollten oder Sie uns ausdrücklich die Herausgabe erlaubt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, finden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes Anwendung.
Ihre Daten werden nur so lange bei uns gespeichert, wie sie zur Ausführung des Zweckes „Schulspeisung“ benötigt werden. Soweit handels- oder steuerrechtliche Fristen eine längere Aufbewahrung fordern, werden die Daten den gesetzlichen Vorgaben entsprechend länger aufbewahrt. Dies kann in bestimmten Fällen bis zu 10 Jahren der Fall sein.